Änderungen von B01 zu Beschluss B01
Ursprüngliche Version: | B01 |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12/04/2020, 13:42 |
Neue Version: | Beschluss B01 |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 07/03/2021, 14:13 |
Titel
Keine Änderungen
Votum der Antragskommission
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 19 bis 21:
- Ab dem Schuljahr
2021/222022/23 werden an Pilotschulen in Sachsen die Kinder des Einschulungsjahrganges2021/22 und2022/23 für vier Jahre lang von den Hortgebühren befreit.
Nach Zeile 30 einfügen:
- Die Städte und Gemeinden erhalten für die Pilotschulen vom Freistaat Sachsen einen finanziellen Ausgleich, der 1:1 die fehlenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen ersetzt.
- Für die praktische Umsetzung der Pilotschulen in den Städten und Gemeinden braucht es zusätzlich finanzielle Mittel des Freistaates für Investitionen.
- Um den durch die Rhythmisierung erhöhten Personalbedarf an Horterzieher/innen abdecken zu können, wird zudem schnellstmöglich die Erzieher/innenausbildung in Sachsen ausgebaut.