Änderungen von B10NEU zu Beschluss B10
Ursprüngliche Version: | B10NEU |
---|---|
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 07/03/2021, 14:53 |
Neue Version: | Beschluss B10 |
---|---|
Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 07/19/2021, 11:58 |
Titel
Keine Änderungen
Votum der Antragskommission
Keine Änderungen
Antragstext
Von Zeile 1 bis 2 löschen:
Der Landesparteitag der SPD Sachsen möge beschließen und an die SPD Fraktion im sächischen Landtag weiterleiten:
Von Zeile 7 bis 15:
In der Schulkonferenz müssen die Mitglieder mindestens zur Hälfte Schüler*innen sein und der stellvertretende Vorsitz wird durch den*die Schüler*innensprecher*in ausgeübt. Im Weiteren muss sichergestellt sein, dass alle Statusgruppen geschlechterparitätisch zusammengesetzt sind. Die Größe der Schulkonferenz wird durch die Geschäftsordnung der Schulkonferenz festgelegt, es müssen ihr jedoch mindestens vier Schüler*innen angehören.
In
- In der Schulkonferenz sind Eltern, Lehrkräfte und Schüler*innen paritätisch vertreten, der stellvertretende Vorsitz wird i.d.R. durch
Von Zeile 60 bis 65 löschen:
- Es soll überprüft werden, in wie fern Schulen der Ausbildung, unter anderem Berufsschulen und Berufsfachsschulen, welche einen Schüler*innenrat oder eine andere Interessenvertretung besitzen, an die bisherige Schüler*innenvertretung angebunden werden können. Angestrebt wird eine Eingliederung der Schüler*innenvertretung von Schulen der Ausbildung an die jeweiligen Kreis- und Stadtschüler*innenräte.