Änderungen von B09 zu B09NEU
Ursprüngliche Version: | B09 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 02/26/2021, 21:37 |
Neue Version: | B09NEU |
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Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 07/03/2021, 15:04 |
Titel
Votum der Antragskommission
Antragstext
Nach Zeile 5 einfügen:
Der Landesparteitag der SPD Sachsen möge beschließen und an die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag weiterleiten:
Die SARS-CoV-2-Pandemie stellt die Schulen im Freistaat Sachsen seit März 2020, nunmehr schon im zweiten Schuljahr, vor große Herausforderungen. Wiederholt war die Durchführung von Präsenzunterricht nicht möglich.
Oft unter hohem Einsatz der Schulleitungen, der Lehrkräfte und Eltern vor Ort wurden nicht selten neue Wege des Lernens beschritten. Je nach Situation wurde der eingeschränkte Regelbetrieb mit Wechselmodell oder festen Gruppen, Hybrid-Unterricht oder Distanz- und Fernlernen gelebt. Dabei sind zum Teil auch schul- und datenschutzrechtliche Aspekte in den Hintergrund getreten.
Aufgrund individueller Lösungen, kreativer Improvisationskunst und unkonventionellen Mitteln konnte Unterricht in einer anderen Art und Umfang abgesichert werden. Daher gilt unser Dank den Lehrerinnen und Lehrern, Schulleitungen und weiteren pädagogischen Fachkräften, aber auch den Eltern, die Betreuung, Erziehung, Homeschooling, Familien- und Berufsalltag unter einen Hut gebracht haben, und den Schülerinnen und Schüler, die in dieser neuen Situation lernten und oftmals bewiesen haben, neue Herausforderungen anzunehmen.
Festzustellen ist, dass die Heterogenität im sächsischen Schulwesen weiter zugenommen hat und soziale Benachteiligungen in den vergangenen Monaten klarer hervorgetreten sind und sich verschärft haben. Der individuelle Kontakt zwischen Lernenden und Lehrenden konnte nicht immer im ausreichenden Maß hergestellt werden. Die technischen Rahmenbedingungen sind weiterhin sehr unterschiedlich, eine chancengleiche Bildung kaum zu gewährleisten.
Das Lernen und der Unterricht unter Pandemiebedingungen zeigen uns deutlich, wie die Wirklichkeit alte Denkmuster und rechtliche Strukturen in Frage stellt. Unser Schulsystem muss sich weiterentwickeln, um mit zukünftiger Entwicklungen Schritt halten zu können und den Anspruch auf Chancengleichheit zu verwirklichen. Gute Innovationen gilt es in den Regelbetrieb zu transferieren. Daher fordern wir:
1. Ein Recht auf Bildung in der Sächsischen Verfassung und im Schulgesetz zu verankern
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Bildung”, heißt es in Artikel 15 der Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen. Dieses Recht wollen wir im Zuge der geplanten Verfassungsänderung verankern und den bisher bestehenden verfassungsrechtlichen Anspruch auf Schulbildung zu einem Recht auf Bildung ausbauen.
Das Recht auf Bildung gilt es unter anderem im Schulgesetz zu definieren und durch seine gesetzliche Ausgestaltung mit Leben zu füllen. Die verfassungsrechtlich statuierte Verantwortung des Freistaats Sachsen für die Schulorganisation fordert aber bereits jetzt, dass vor allem die schulrechtliche Grundlage modernisiert wird und auch in Krisenzeit die notwendige Sicherheit bietet. So kann die Aussetzung der Schulbesuchspflicht auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes – wie sie zur Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie erforderlich war – keine dauerhafte Lösung sein; hier ist der Gesetzgeber gefordert, die Rahmenbedingungen festzulegen.
2. Die Schulpflicht im Schulgesetz neu definieren
Die Schulpflicht kann in Zukunft nicht nur als „Schulbesuchspflicht“ verstanden, sondern muss modernisiert werden. Während der SARS-CoV-2-Pandemie wurde deutlich, dass man – sofern die technisch-organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind – dezentral lernen und so eine individuelle Förderung möglich sein kann.
Die Schulpflicht korrespondiert immer auch mit einem „Schulrecht“, das unmittelbar aus dem Recht auf Bildung fließt. Damit verbunden ist etwa, dass junge Menschen auch über das 18. Lebensjahr hinaus einen Anspruch auf schulische bzw. nachholende Bildungsangebote haben.
3. Schulprogramme und Datenschutz an ein Lernen in der digitalen Welt anpassen
Bereits heute entwickelt jede Schule in Verwirklichung ihres Erziehungs- und Bildungsauftrages ihr eigenes pädagogisches Konzept. Dabei soll es bleiben. Die pädagogischen, didaktischen und schulorganisatorischen Grundsätze zur Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrages im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen werden in einem Schulprogramm festgelegt.
Darüber hinaus können erweiterte pädagogische Konzepte als Grundlage des „E-Learning“ im Allgemeinen und zum angeordneten oder aus pädagogischen Gründen ermöglichten Distanzunterricht im Besonderen beschlossen werden. Als Teil der Schulentwicklung sollte jedes Schulprogramm in absehbarer Zeit Aussagen zum Lernen in der digitalen Welt treffen. Dabei sollen vor allem die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern aus der Zeit der SARS-CoV-2-Pandemie berücksichtigt werden, um Regelungen zum Distanzunterricht zu treffen.
Mit Blick auf den Datenschutz von Schülerinnen und Schülern, aber auch Lehrkräften ist das Schulgesetz zu überarbeiten. Entsprechend klare gesetzliche Regelungen sollen das Lernen in einer digitalen Welt unterstützen.
4. Die technische Modernisierung verstärken
Es ist festzustellen, dass mitunter große Unterschiede in der technischen Infrastruktur und Ausstattung von Lehrenden und Lehrenden bestehen. Diese Lücken wurden aufgrund der ergriffenen Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung gewiss kleiner. Diese Lösungen sind aber – vor allem was die Finanzierung anbelangt – nicht auf Dauer gestellt und es bestehen nach wie vor Defizite im Bereich von Internetanschlüssen und technischen Geräte, die für den modernen Schulunterricht benötigt werden.
Unabdingbar scheint uns der zügige Ausbau der digitalen Infrastruktur im Freistaat Sachsen. Schülerinnen und Schülern sollten mit einer erweiterten Schulmittelfreiheit einen Anspruch auf eine digitale Mindestausstattung erlangen.
5. Die Eigenverantwortung der Schulen weiter stärken
Ob in Präsenz gelehrt wird oder nicht, muss unter gewöhnlichen Bedingungen Entscheidung der Schule, nicht der Schulaufsicht sein. So kann die individuelle Förderung gestärkt werden und ein flexibles Arbeiten für bestimmte Gruppen sowie Zeiten ermöglicht werden. Hier sehen wir die Schulkonferenz als entscheidenden Akteur. Schulen entscheiden eigenverantwortlich und haben dafür Sorge zu tragen, dass alle Schülerinnen und Schüler die gleichen Bildungschancen haben.
6. Schulentwicklung befördern, Lehrkräfte regelmäßig fortbilden
Die vom Kultusministerium veröffentlichten Hinweise zur Reduzierung der Lehrplaninhalte greifen zu kurz. Wir brauchen eine grundständige Reform der Lehrpläne. In Zukunft sollten Rahmenlehrpläne die Standards setzen und dabei Kompetenzen des selbstorganisierten Lernens berücksichtigen. Wir brauchen in allen Schulen und Jahrgangsstufen ein projektorientiertes Lernen mit prozessorientierter und individueller Rückmeldung.
Die „Standards zur häuslichen Lernzeit“ wurden von Eltern sowie Schülerinnen und Schülern begrüßt. Für zukünftige Schulentwicklungsprozesse bspw. der Überarbeitung von Schulprogrammen sollte das Kultusministerium entsprechende Mindestanforderungen kommunizieren und den Schulen mit Best Practice Beispielen eine Orientierung geben.
Und da sich der Wandel der Gesellschaft egal ob in der Arbeitswelt oder in der Schule stets vollzieht, sollten Lehrkräfte sich regelmäßig weiterbilden. Eine Fortbildungspflicht für Lehrkräfte sollte im sächsischen Schulgesetz aufgenommen werden.