Änderungen von A09 zu A09NEU
Ursprüngliche Version: | A09 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 11/23/2020, 15:58 |
Neue Version: | A09NEU |
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Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 07/03/2021, 17:04 |
Titel
Votum der Antragskommission
Antragstext
In Zeile 1:
Der Landesparteitag möge beschließen und an den Bundesvorstand weiterleitenBundesparteitag überweisen:
Die SPD begrüßt die internationalen Einigungen der G7-Staaten in St. Ives zur Einführung einer Digitalsteuer. Damit erfolgt ein fundamentaler Wandel in der internationalen Besteuerung. Künftig werden digitale Leistungen nicht mehr dort besteuert wo produziert wird, sondern dort wo konsumiert wird. Konkret bedeutet dies - dem Prinzip der digitalen Betriebstätten folgend-, dass Umsätze von Unternehmen dort besteuert werden sollen, wo die Gewinne aus immateriellen Vermögenswerten, Daten und neuen Dienstleistungen geschöpft werden. Damit wird die bestehende Steuerungerechtigkeit in den digitalen Geschäftsfeldern beendet. Steuern sind künftig dort zu erbringen, wo die Wertschöpfung sowie die häufig öffentlich finanzierte digitale Infrastruktur verbaut ist und nicht dort, wo die Unternehmensbesteuerung am geringsten ist.
Nach Zeile 6 einfügen:
Aus Sicht der SPD ist die neu zu schaffende Digitalsteuer auf Ebene der Europäischen Union anzusiedeln. Die konkrete Entscheidungskompetenz zur Ausgestaltung der Digitalsteuer, insbesondere die Entscheidung über die Höhe der Umsatzbesteuerung. Zudem ist das künftige Steueraufkommen aus der neu zu schaffenden europäischen Digitalsteuer nicht als Einnahme auf nationaler Ebene anzusiedeln, sondern zur Finanzierung künftige Haushalt der Europäischen Union. Damit speist sich dieser nicht nur aus den nationalen Beiträgen der Mitgliedstaaten, sondern auch aus einer eigenen Steuer. Wir verstehen dies als eine fortschreitende europäischen Integration und sind gegenüber weiteren europäischen Steuern offen.